AGBS

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Festivalordnung

1. Allgemeines

Veranstalter des Festival für Freunde e.V. (im Nachfolgenden auch „wir“), eingetragen beim Amtsgericht Potsdam im Vereinsregister unter der Nummer VR8322P, registriert beim Finanzamt Brandenburg.


Festival Für Freunde e.V.
Marie Golüke
Hauptstraße 31
14806 Planetal OT Dahnsdorf

 

Mit dem Erwerb eines Festivaltickets akzeptiert die erwerbende Person die hier niedergeschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Festivalordnung.

2. Kaufvertrag

Durch den Kauf von Eintrittskarten oder damit zusammenhängender Leistungen kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen der kaufenden Person und dem Veranstalter Festival für Freunde e.V. zustande.

Das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss seitens der beziehenden Person erfolgt durch die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung der Karten bzw. bei Überweisungen durch den Eingang der Zahlung bei der Festivalkasse (Vorkasse). Nachträgliche Änderungen bzw. Korrekturen der Angaben können unter der E-Mail-Adresse mitgeteilt werden.
 

Das im Fernabsatzgesetz geregelte generelle zweiwöchige Widerrufs- oder Rückgaberecht kann nach §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung finden, da es sich bei dem Festivalticket um eine Vermittlung von Dienstleistungen aus den Bereichen Freizeitgestaltung und Unterbringung handelt, somit ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag dieses Festivaltickets ausgeschlossen. Siehe Entscheidung des Amtsgerichtes München vom 02.12.2005, Aktenzeichen: 182 C 26144/05.

Die Zahlung des Gesamtpreises ist sofort und ohne Abzüge nach Abgabe bzw. Absendung der Bestellung fällig.

Die angebotenen Preise für die Eintrittskarten sind Endpreise inklusive Vorverkaufsgebühr sowie inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen, die nicht per Überweisung, Lastschrift oder Bar erfolgen, können zusätzliche Gebühren anfallen.

Bei Überweisungen aus dem Ausland übernimmt der Besteller sämtliche Überweisungsgebühren.

Alle Tickets enthalten einen sogenannten QR-Code mit einer individuellen Ticketnummer. Der Einlass wird einmalig je QR-Code bzw. der darin codierten Ticketnummer gewährt. Der Code ist daher - wie Bargeld - an einem sicheren Ort aufzubewahren und gilt als verbindlicher Berechtigungsnachweis.

Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Verstöße und Betrugsversuche werden in jedem Fall strafrechtlich verfolgt.

Rückerstattung

Sollte wider Erwarten die Veranstaltung durch die Veranstalter abgesetzt werden, kann der Käufer seine Eintrittskarte innerhalb von 6 Wochen an den Veranstalter zurückgeben. In diesem Fall erstattet der Veranstalter nur den Nennwert der Eintrittskarte zurück, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben wurde.

In allen anderen Fällen (u. a. Programmänderungen, Witterung, Verlust der Eintrittskarte, verdeckte Sicht...) besteht kein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.

 

3. Programmgestaltung

Die inhaltliche Verantwortung für die Darbietungen liegt allein bei den jeweiligen Künstler:innen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung das komplette Programm (inklusive Einlasszeiten und Programmfolge) zu ändern.

Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider.

Während der Programmdarbietungen besteht aufgrund der Lautstärke eventuell die Gefahr von Hörschäden. Jeder, der sich rechtmäßig auf dem Gelände aufhält, hat selbst für geeigneten Hörschutz zu sorgen.

4. Ton- und Filmaufnahmen

Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich zum privaten Gebrauch erlaubt.

Die unerlaubte Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender Künstler:innen kann strafrechtliche Folgen haben.

Der Festival für Freunde e.V. lehnt bei Verstößen gegen diese Regelung jegliche Haftung ab.

Bildrechte: Die Besucher:innen räumen den Veranstalter:innen das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Die Besucher:innen erklären sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Die Besucher:innen haben keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung von den Veranstalter:innen oder deren beauftragten Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen sie zu erkennen sind.

5. Festivalgelände

Der Zutritt zu allen dem Festival zugehörigen Flächen erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Festivalbesucher:innen halten sich an die Festivalordnung. Nichtbeachtung kann zum Verweis des Festivals führen.

Der Zutritt erfolgt ausschließlich mit den an der Festivalkasse gekauften oder gegen Entwertung der Eintrittskarten erhaltenen Eintrittsbändchen und nur über die offiziellen Einlasspunkte. Nur mit dem Eintrittsbändchen ist erneuter Eintritt auf das Gelände möglich.

Sich auf dem Festivalgelände aufhaltende Personen ohne gültiges Eintrittsband werden des Geländes verwiesen.

Die Festivalmitarbeiter:innen können am Eingang und auf dem Festivalareal sowie auf dem Parkplatz während der gesamten Dauer der Veranstaltung Einlass- und Sicherheitskontrollen durchführen.

Den Anordnungen der Festivalmitarbeiter:innen ist Folge zu leisten.

Die Festivalmitarbeiter:innen sind befugt, stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen.

Das Recht, den Eintritt zu verwehren, bleibt den Veranstalter:innen jederzeit ohne Angabe von Gründen vorbehalten. Das Mitbringen von spitzen, sperrigen, gefährlichen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung kann der Eintritt verwehrt oder ein Verweis vom Festivalgelände ausgesprochen werden. Der Ermessensspielraum liegt allein beim Veranstalter.

Müll ist auf dem gesamten Gelände in den dafür bereitgestellten Behältern zu entsorgen.

In den Innenflächen ist das Rauchen generell untersagt.

Das Festival findet größtenteils im Freien statt. Unterstellmöglichkeiten bestehen nur für einen Teil der Gäste.

 

6. Jugendschutz

Der Veranstalter orientiert sich am Jugendschutzgesetz. Eltern haften für Ihre Kinder und sind ihnen gegenüber auf dem gesamten zugehörigen Areal aufsichtspflichtig.

7. Haftung

Die Veranstalter:innen haften nicht für während der Veranstaltung verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.

Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalter:innen, ihre gesetzlichen Vertreter:innen oder ihre Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8. Wirksamkeit der AGB, Datenschutz und anwendbares Recht

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder der Festivalordnung unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

Datenschutz

Wir halten uns an die in Deutschland gültigen Datenschutzgesetze. Die Angaben der kaufenden Person werden nur diesem Rahmen erhoben und ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt. Des Weiteren gilt unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen

Anwendbares Recht

Auf das zwischen dem Festival für Freunde e.V. und der kaufenden Person geschlossene Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Festivalordnung

Ihr betretet das Festivalgelände und alle dem Festival zugehörigen Flächen auf Gefahr. Für eventuell entstandene Schäden können die Veranstalter:innen nicht haftbar gemacht werden.

Anfahrt

Beim Parken sind die Hinweisschilder und die Angaben der Festivalmitarbeiter:innen zu beachten. Das Parken eurer Fahrzeuge geschieht auf eigene Gefahr. Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. Die Sicherheit eurer Fahrzeuge können wir Euch nicht gewährleisten.

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Wir bitten euch an, Fahrgemeinschaften zu bilden oder den ÖPNV zu nutzen. Das spart Platz und schont die Umwelt.

Camping

Das Zelten ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Es ist nicht möglich, Campingplätze zu reservieren.

Alle Festivalbesucher:innen, die ein Zelt aufbauen, müssen dafür Sorge tragen, dass der Zeltplatz und dessen Umgebung wieder aufgeräumt hinterlassen wird. Der Platz soll frei von Müll, Scherben, scharfen oder spitzen Gegenständen, Zigarettenfiltern und umweltschädlichen Materialien hinterlassen werden.

Grillen und offenes Feuer ist nicht erlaubt. Bitte nutzt die eingerichteten Feuerstellen. Glimmende oder glühende Gegenstände (z. B. Zigarettenstummel) dürfen nicht auf die Wiese oder ins Gehölz geworfen werden (Brandgefahr).

Wir können keine Gewähr für die Sicherheit eures Zeltes oder eures Eigentums übernehmen. Jeder ist für seine Sachen selbst verantwortlich.

Wir befinden uns auf freundlicherweise bereit gestelltem Land. Bitte hinterlasst die Wiese wirklich sauber! Benutzt nur 100% biologisch abbaubare Seife und Kosmetika auf der Wiese und der Buschdusche. Handelt (umwelt-)bewusst!

Respektiert die Nachtruhe und das Ruhebedürfnis der anderen Festivalbesucher:innen! Der Betrieb von Soundsystems, Generatoren und anderen lärmenden Gegenständen ist nicht erlaubt.

Ton- und Filmaufnahmen

Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich zum privaten Gebrauch erlaubt.

Die unerlaubte Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender Künstler:innen kann strafrechtliche Folgen haben.

Der Festival für Freunde e.V. lehnt bei Verstößen gegen diese Regelung jegliche Haftung ab.

Bildrechte: Die Besucher:innen räumen den Veranstalter:innen das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Die Besucher:innen erklären sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Die Besucher:innen haben keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung von den Veranstalter:innen oder deren beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen sie zu erkennen sind.

Festivalgelände

Respektiert bitte das Rauchverbot in den Innenflächen. Benutzt Aschenbecher. Lasst uns den Platz sauberer hinterlassen, als wir ihn vorgefunden haben.

Kinder und Jugendliche

Bitte achtet auf eure Kinder. Unter 14-jährige Kinder können vor allem in den Abendstunden nicht mehr ohne volljährige Begleitperson auf das Festivalgelände.

Hunde

Hunde sind erlaubt, allerdings müssen sie unbedingt an der Leine gehalten werden. Die Zuwiderhandlung kann zum Verweis vom Festival führen.